Im Folgenden findest du Informationen zum Honorar, der Terminvereinbarung, zu der Anzahl von Sitzungen sowie zur Übernahme der Kosten durch Krankenkassen.
Honorar
Informationsgespräch kostenfrei per Telefon
Sitzung (90 Minuten) 125 Euro
Der Termin beinhaltet eine Anamnese/Vorgespräch
sowie die jeweilige Intervention. Je nach Anliegen wähle ich in Absprache mit dir die Methoden und Herangehensweisen bzw. eine Kombination dieser, welche für die Bearbeitung deiner jeweiligen
Herausforderung eine möglichst effektive Veränderung ermöglicht.
Erweiterung (je 15 Minuten) 15 Euro
Sollte es sich als sinnvoll erweisen, die Bearbeitung der Thematik der jeweiligen Sitzung durch einen längeren Zeitrahmen zu unterstützen, besteht die Möglichkeit die Sitzung in Absprache mit dir zu verlängern.
Termine sind sowohl vor Ort als auch online möglich.
Terminvereinbarung
Du kannst telefonisch, per E-Mail oder auch über das Kontaktformular einen Termin mit mir
vereinbaren. Da ich nur nach vorheriger Terminvereinbarung arbeite, halte ich mir die vereinbarte Zeit nur für dich frei. Solltest du einen fest vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen
können, sage diesen daher bitte mindestens 24 Stunden vorher kostenfrei ab. Bei kurzfristigeren Absagen wird der halbe Rechnungsbetrag fällig. Nicht abgesagte Termine stelle ich in voller Höhe in
Rechnung.
Anzahl von Sitzungen
Die von mir angebotenen Verfahren zählen zur Kurzzeittherapie. Mit ihr lassen sich in der Regel auch komplexe bzw. tiefgreifende Verletzungen, festsitzende Blockaden bzw. Denk-, Fühl- und Verhaltensmuster, die sich über viele Jahre ausgebildet haben, auflösen.
Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, kann es wichtig sein, dich über einen definierten Zeitraum zu begleiten. Du solltest daher – je nach Thema – bereit sein, gegebenenfalls mehrere Sitzungen in Anspruch zu nehmen.
Die meisten Themen lassen sich in einer kurzen Zeitspanne auflösen,
die sich über zwei bis vier Sitzungen erstreckt. Es gibt aber auch Beschwerden, die sich innerhalb einer einzigen Sitzung auflösen lassen bzw. einer längeren Behandlung bedürfen. Aber auch bei
Problemen, die einer längerfristigen Behandlung bedürfen, ist es in der Regel so, dass sich schon nach den ersten Sitzungen klare Verbesserungen zeigen.
Übernahme der Kosten durch Krankenkassen
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen ist abhängig von der Erkrankung und der Krankenkasse. Bitte kläre die persönlichen Voraussetzungen für eine Erstattung im Vorfeld mit deiner privaten Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung ab. Bei möglichen Rückfragen durch deine Krankenkasse stehe ich gerne zur Verfügung.
Gerade bei kurzer Therapiedauer empfehle ich abzuwägen, die Kosten
ggf. selbst zu tragen, ohne die private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies kann, z. B. bei späterem Abschluss einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
versicherungstechnische Vorteile mit sich bringen bzw. eine Aussicht auf Verbeamtung unterstützen.
Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten grundsätzlich nicht. Solltest du jedoch schon länger auf der Suche nach einem Therapieplatz sein und nachweisen können, dass du bisher vergeblich gesucht hast und auf Wartelisten stehst, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, auch Therapien durch Heilpraktiker/innen für Psychotherapie zu genehmigen. Dies liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse und ist eine Kann-Leistung. D. h., es lohnt sich in dem Fall bei deiner Krankenkasse nachzufragen. Wichtig: In der Regel darf dann eine Therapie erst erfolgen, wenn eine Genehmigung erfolgt ist.